Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB (in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung) gelten für alle zwischen Ulrike Schlapka, Personal Branding Sessions und Imagefilme, Karl-Birzer-Str. 14, 85521 Ottobrunn, Tel.: +49 (0) 151 233 73 102, Mail: info@ullischlapka.de (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und der Kundin abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen, insbesondere der Anfertigung von Fotografien oder Videos sowie der Zurverfügungstellung dieser. Kundinnen können lediglich Unternehmerinnen gemäß § 14 BGB sein. Verbraucher sind von Vertragsschlüssen ausgeschlossen.

Abweichende AGB der Kundinnen, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich und mindestens in Textform zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmerinnen. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

In diesen AGB werden an einigen Stellen „Fotografien” genannt. Fotografien im Sinne dieser AGB sind Lichtbilder sowie Lichtbildwerke im Sinne des Urhebergesetzes, die von der Auftragnehmerin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen hergestellt wurden. „Videos“ sind hingegen Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Auftragnehmerin ist Fotografin und bietet unter der Geschäftsbezeichnung „Personal Branding Sessions und Imagefilme“ Dienst- und Werkleistungen aus dem Bereich der Fotografie sowie Videografie an.
Alle Leistungen unterliegen diesen AGB. Insbesondere bietet die Auftragnehmerin unter der Bezeichnung „Branding Days“ Leistungspakete für Unternehmen und Unternehmerinnen an. Diese umfassen die Fotosession, das Zurverfügungstellen einer Fotografie nach Wahl, die Miete des Fotostudios sowie als Nebenleistung auch das Styling der fotografierten Person und die Beratung zur Bildauswahl.
Die genaue Leistungsbeschreibung kann den Inhalten der Website unter https://ullischlapka.de/personal-branding/ entnommen werden. Weitere Leistungen können individuell vereinbart werden. Hinsichtlich der vertraglichen Pflichten der Auftragnehmerin wird auf § 5 dieser AGB verwiesen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Zustandekommens des Vertrages findet zwischen der Auftragnehmerin und der Kundin ein Vorgespräch via Telefonie oder ein schriftlicher Austausch per E-Mail statt. In diesem werden alle wesentlichen Vertragsinhalte sowie ein Terminvorschlag unter Vorbehalt vereinbart. Sofern alle Konditionen besprochen wurden, übersendet die Auftragnehmerin ein schriftliches Angebot, welches per Knopfdruck durch die Kundin bestätigt werden muss. Sobald die Kundin die Annahme des Angebotes per Knopfdruck erklärt, kommt der Vertrag zustande. Anschließend versendet die Auftragnehmerin eine Rechnung per E-Mail an die Kundin. Der verbindliche Termin zur Erbringung der Leistung steht unter Vorbehalt der Rechnungsbegleichung. Erst mit Zahlungseingang auf dem Bankkonto der Auftragnehmerin wird der Termin bestätigt und die Leistung findet sodann zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Die Auftragnehmerin kann von der Kundin die Übersendung eines Zahlungsnachweises oder Überweisungsbelegt verlangen.

  2. Sofern das Angebot der Kundin nicht durch Bestätigungsmail der Auftragnehmerin angenommen wird, gilt jede verspätete Annahme als neues Angebot seitens der Auftragnehmerin, welches durch die Kundin nochmals zu bestätigen ist, § 150 Abs. 1 BGB.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot sowie der schriftlichen Annahme der Auftragnehmerin. Angegebene Beträge verstehen sich regelmäßig zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise). Etwas anderes gilt nur, wenn die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer bereits ausdrücklich ausgewiesen und berechnet ist.

  2. Wenn keine Individualabsprache zwischen den Vertragsparteien besteht, dann ist die Zahlung vor der Leistungserbringung der Auftragnehmerin zu leisten. Nach dem Zustandekommen des Vertrages übersendet die Auftragnehmerin automatisiert der Kundin eine schriftliche Rechnung, die per Überweisung innerhalb der auf der Rechnung bestimmten Zahlungsfrist, fällig ist.

  3. Zusätzlich zur gebuchten Leistung kann die Kundin weitere Nutzungsrechte und Leistungen erwerben. Hierfür ergeht eine separate Rechnung. Nach Zahlungseingang werden die Fotografien oder Videos gesondert zur Verfügung gestellt. Es gelten die in § 8 dieser AGB getroffenen Regelungen.

§ 5 Leistungserbringung der Auftragnehmerin

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen aus dem Bereich der Fotografie und Videografie. Die wesentlichen Vertragsinhalte ergeben sich aus der Bestätigungsmail. Es wird ein verbindlicher Zeitpunkt zur Leistungserbringung vereinbart. Der Zeitraum, in welchem die Leistung zu erbringen ist, wird zwischen den Vertragsparteien individuell bestimmt.

  2. Im Rahmen der sogenannten „Branding Days“ verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Erbringung von Hauptleistungen aus dem Bereich der Fotografie oder Videografie. Der Erwerb eines solchen Paketes berechtigt zur Teilnahme an der Session zu einem konkret vereinbarten Termin. Zum Termin stellt die Auftragnehmerin weitere Styling-Dienstleistungen zur Verfügung, die von Dritten ausgeführt werden. Auf die Qualität und die Leistungserbringung dieser Nebenleistungen hat die Auftragnehmerin keinerlei Einfluss. Ungefähr zwei Wochen nach dem Haupttermin findet ein in den Kosten inkludierter Präsentationstermin statt, bei welchem sich die Kundin die gewünschte Fotografie auswählen kann, welches sie anschließend entsprechend der in § 8 getroffenen Regelungen zur Verfügung gestellt bekommt. Zusätzliche Leistungen oder Termine sind nach dem gewöhnlichen Stundensatz der Auftragnehmerin gesondert zu vergüten.

  3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllung einzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, die Kundin darüber zu informieren. Es besteht keine Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung der Auftragnehmerin.

  4. Sollte die Kundin der Auftragnehmerin Inhalte oder Gegenstände, die zur Erbringung ihrer Leistung erforderlich sind, zur Verfügung stellen, ist diese nicht verpflichtet diese zu überprüfen. Insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen.

  5. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Inhalte oder Gegenstände auf mögliche Rechtsverstöße, insbesondere Verstöße gegen Marken- und Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte, zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht der Kundin.

  6. Die Auftragnehmerin stellt die Fotografien und Videos in einer Online-Galerie zum Download zur Verfügung. Mit der Herausgabe der entsprechenden Zugangsdaten bietet sie die Abnahme an. Durch den Download der Dateien wird das Werk, sofern es sich um einen Werkvertrag handelte, abgenommen. Eine sonstige Datensicherung erfolgt lediglich zur Sicherung etwaiger Ansprüche und Rechte. Eine darüberhinausgehende Datensicherung für die Kundin erfolgt nicht. Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die alleinige Pflicht der Kundin, alle Dateien selbstständig zu sichern.

§ 6 Mitwirkung und Abnahme

  1. Die Kundin wirkt bei der Terminsfindung mit und nimmt an dem Präsentationstermin teil. Sie trifft eine Auswahl hinsichtlich der Fotografien und Videos und lädt diese selbstständig in der von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Art und Weise herunter (Online-Galerie).

  2. Die Kundin ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist mündlich oder schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach dem Präsentationstermin seitens der Kundin und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

  3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, der Kundin einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Die Kundin ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

  4. Die Nutzung der Vertragsleistung durch die Kundin stellt ebenfalls eine stillschweigende Abnahme dar.

  5. Im Rahmen der vereinbarten Leistung hat die Auftragnehmerin eine gestalterische und künstlerische Freiheit, soweit keine konkreten Vorgaben der Kundin dem entgegenstehen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden, wenn die erbrachte Arbeit mittlerer Art und Güte entspricht.

  6. Im Falle der Anwesenheit mehrerer abgelichteter Personen stellt die Kundin das Einverständnis aller Personen.

§ 7 Ausfall und Stornierung

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wird ein Termin vonseiten der Kundin abgebrochen oder erscheint diese nicht oder nicht pünktlich zum Termin, besteht kein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen.

  2. Bei vorheriger Verschiebung oder Stornierung des Termins ist dies der Auftragnehmerin schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Sofern der Termin 7 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt verschoben oder abgesagt wird, findet keine Rückerstattung der geleisteten Zahlung statt.

  3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Sessions oder Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungserbringungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird die Auftragnehmerin den Kunden schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. In jedem Fall wird die Auftragnehmerin den Kunden auch schriftlich per E-Mail informieren, sofern der Kunde telefonisch nicht zu erreichen war. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Kunde. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrechte

  1. Die Urheberrechte an den Fotografien und Videos verbleiben entsprechend der gesetzlichen Regelungen immer beim Fotografen. Dies kann die Auftragnehmerin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen sein.

  2. Die Auftragnehmerin räumt den Kundinnen das zeitlich uneingeschränkte ausschließliche Nutzungsrecht für den privaten und gewerblichen/kommerziellen Gebrauch ein. Dies geschieht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung. Die Inhaberin der Nutzungsrechte kann die Fotografien und Videos nach Belieben veröffentlichen, verbreiten und vervielfältigen.

  3. Die Urheber verzichten auf ihr Nennungsrecht.

  4. Die Rohdateien verbleiben bei der Auftragnehmerin, wobei diese zu einer bestimmten zeitlichen Aufbewahrung grundsätzlich nicht verpflichtet ist. Die Aufbewahrung der Rohdateien erfolgt zur Wahrung etwaiger Urheberrechte und sonstiger Ansprüche.

  5. Die Auftragnehmerin kann sich vorbehalten, die Fotografien oder Videos zu eigener Werbung auf ihrer Website, ihrem Portfolio oder den sozialen Netzwerken zu verwenden. Dies erfolgt ausschließlich bei schriftlichem Einverständnis der Kundin sowie der abgebildeten Personen.

§ 9 Gewährleistung / Haftung

  1. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet die Auftragnehmerin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Mängelgewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Kunden bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben der Kundin beruhen.

  2. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann die Kundin Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht der Auftragnehmerin zu.

  3. Die Kundin hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen und die Leistung gilt als mangelfrei.

  4. Die Kundin hat die Auftragnehmerin, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

  5. Die Gewährleistungsansprüche der Kundin können von dieser nicht geltend gemacht werden, wenn sie selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen am Vertragsgegenstand durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen. Sind gemeldete Mängel der Auftragnehmerin nicht zuzurechnen, wird die Kundin der Auftragnehmerin den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Stundensätzen vergüten.

§10 Hinweis zur Datenverarbeitung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus nach den Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes. Sie selbst und die von ihr ausgewählten Auftragsverarbeiter verpflichten sich zur Schaffung entsprechender technischer und organisatorischer Maßnahmen, um den Datenschutz einzuhalten. Die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin unter https://ullischlapka.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar.

§ 11 Schlussbestimmungen, Sonstiges

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und der Kundin sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

  3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung der Auftragnehmerin an Dritte übertragen werden.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.